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Kaufvertrag



Kaufverträge finden ihre rechtliche Verankerung in vielen gesetzlichen Normen ( BGB, HGB, UN-Kaufrecht etc.) Kaufverträge sind gegenseitige Verträge, d.h. es sind immer mindestens zwei Parteien beteiligt, i.d.R. Käufer und Verkäufer.
Der Kaufvertrag ist die häufigste Vertragsform und hat meißtens die Lieferung einer Sache gegen Geld zum Gegenstand. Mit einem Kaufvertrag können aber auch andere ''Dinge'' erworben werden (nicht bewegliche Sachen, Rechte, sonstige Gegenstände, die keine Sachen i.S. §90 BGB sind).

Kaufverträge müssen gewissen essentialia negotii (Mindestanforderungen) genügen, wobei ein Kaufvertrag grundsätzlich form-und genehmigungsfrei ist. ( die Genehmigungsfreiheit kann aber durch Gesetz oder sonstiger Bestimmung eingeschränkt werden).

Verträge im Allgemeinen bringen Rechte und Pflichten der Parteien mit sich.
Nachstehende Abbildung soll diese beim Kaufvertrag verdeutlichen.


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