|
 |
 |
 |
Werkvertrag
Werkverträge sind gegenseitige Verträge die die Erstellung eines Werkes zum Gegenstand haben, z.B. Bau eines Hauses, Bau einer Anlage.
Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg, d.h. ein mangelfreies Werk, z.B. eine funktionierende Anlage, ein regensicheres- und/oder dichtes Dach etc.
Werkverträge können aber auch in anderen Bereichen Anwendung finden, nämlich dann, wenn sich ein Vertrag insoweit von anderen Vertragsformen abgrenzt, als das ein Erfolg geschuldet wird, z.B. auch möglich bei Schönheitsoperationen wenn mit einer kosmetischen Verbesserung geworben wird, bei einem Architektenvertrag, wenn dieser die mangelfreie Erstellung einer Wohnanlage schuldet, und andere Beispiele wären zu nennen.
Schwer abzugrenzen ist der Werkvertrag vom Dienstvertrag oder Werklieferungsvertrag, wobei letzterer auch die Erstellung eines Werkes zum Gegenstand hat.
|
Heute waren schon 1 Besucher (1 Hits) hier! |
|
 |
|
 |
|
|